Finanzamt Cleebronn

Die Gemeinde Cleebronn im Heilbronn-Kreis, Baden-Württemberg, steht unter der Zuständigkeit des Finanzamts Heilbronn. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer beraten lassen. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung und die erforderlichen Belege im Blick zu behalten, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden. Steuerbescheide werden ebenfalls über das Finanzamt Heilbronn bearbeitet. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Um sicher zu gehen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, verwenden Sie unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellt.

Cleebronn im Überblick

Einwohner 169 89 männlich
80 weiblich
Fläche 6,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

74389

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Cleebronn

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank