Finanzamt Colbitz

Die Gemeinde Colbitz, im Kreis Börde in Sachsen-Anhalt, wird vom Finanzamt Haldensleben betreut. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei steuerlichen Fragen an das Finanzamt wenden. Das Team des Finanzamts bietet Unterstützung bei der Steuerveranlagung sowie bei Anliegen zur Lohnsteuer und zur Erstellung von Steuerbescheiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise zu einer Zuständigkeitsänderung des Finanzamts führen kann. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Belange haben, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Findertools.

Colbitz im Überblick

Einwohner 3.331 1.706 männlich
1.625 weiblich
Fläche 72,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 67

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Haldensleben

Adresse

Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben

Postfach 10 02 09 , 39332 Haldensleben

Kontakt

Telefon 03904 482-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03904 482-4600

Finanzamtsnummer

3105

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Haldensleben

IBAN: DE42810000000081001510

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39326

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Colbitz

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 299%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank