Finanzamt Cornberg

Die Gemeinde Cornberg im Kreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, wird vom Finanzamt Hersfeld-Rotenburg betreut. Wenn Sie in Cornberg wohnen und Fragen zur Einkommensteuererklärung haben oder diese einreichen möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamtes gerne zur Verfügung. Sie können sich über steuerliche Veranlagungen, Lohnsteuerangelegenheiten und die notwendigen Belege informieren. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung zu beachten, um Probleme zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es sein, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um sich über Ihr zuständiges Finanzamt zu informieren.

Cornberg im Überblick

Einwohner 1.272 649 männlich
623 weiblich
Fläche 23,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 168

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Hersfeld-Rotenburg

Adresse

Im Stift 7
36251 Bad Hersfeld

Postfach 1451 , 36224 Bad Hersfeld

Kontakt

Telefon 06621 933-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2602

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Hersfeld-Rotenburg

IBAN: DE38500000000050001528

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

36219

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Cornberg

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Grundsteuer A 700%
Grundsteuer B 700%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank