Finanzamt Coswig (Anhalt)

Die Stadt Coswig (Anhalt) im Kreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Dessau-Roßlau. Als Bürger dieser Stadt können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen oder bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Hilfe erhalten. Auch Informationen zur Lohnsteuer und zu Steuerbescheiden sind hier erhältlich. Vergessen Sie nicht, alle erforderlichen Belege fristgerecht einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Sollten Sie einen Umzug in eine andere Gemeinde planen, bedenken Sie, dass sich dadurch auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Coswig (Anhalt) im Überblick

Einwohner 11.129 5.551 männlich
5.578 weiblich
Fläche 296,8 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 70

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Dessau-Roßlau

Adresse

Kühnauer Straße 166
06846 Dessau-Roßlau

Postfach 18 25 , 06815 Dessau-Roßlau

Kontakt

Telefon 0340 2548-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0340 2548-4600

Finanzamtsnummer

3114

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Dessau-Roßlau

IBAN: DE23810000000080501526

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06863, 06868, 06869

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Coswig (Anhalt)

?
Grundsteuer A 355%
Grundsteuer B 416%
Gewerbesteuer 368%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank