Finanzamt Crailsheim

Die Stadt Crailsheim im Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, gehört zum Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim. Als Bürger von Crailsheim haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bequem einzureichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie Lohnsteuer beraten zu lassen. Das Finanzamt informiert über die relevanten Fristen für die Einreichung und unterstützt Sie bei der Einsicht in Steuerbescheide. Bei Unsicherheiten bezüglich der erforderlichen Unterlagen hilft Ihnen das Finanzamt ebenfalls weiter. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Deshalb empfiehlt es sich, unsere Finanzamt-Suchfunktion zu nutzen, um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden.

Crailsheim im Überblick

Einwohner 53 26 männlich
27 weiblich
Fläche 2,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim

Adresse

Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 100260 , 74502 Schwäbisch Hall

Kontakt

Telefon 07951 401-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07951 401-1500

Finanzamtsnummer

2857

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Service Center (ZIA) für die Außenstelle Crailsheim in der Schillerstr. 1

Bankverbindung

SPARKASSE SCHWAEBISCH HALL-CRAILSHEIM

IBAN: DE22622500300005070011

BIC: SOLADES1SHA

Zuständig für Postleitzahlen

74551, 74552, 74553, 74554, 74555, 74556, 74561, 74564

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Crailsheim

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank