Finanzamt Creglingen

Creglingen, eine Stadt im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Tauberbischofsheim Außenstelle Bad Mergentheim zugeordnet. Als Einwohner von Creglingen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie sich an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung sind unbedingt einzuhalten, um finanzielle Nachteilen vorzubeugen. Alle relevanten Belege sollten Sie gewissenhaft aufbewahren, da diese für die Bearbeitung Ihrer Steuerbescheide benötigt werden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und einfach herausfinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort verantwortlich ist.

Creglingen im Überblick

Einwohner 1.370 682 männlich
688 weiblich
Fläche 15,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

193 Paragrafen für die Einkommensteuer – es ginge auch in 31

Allein das Einkommensteuergesetz umfasst rund 193 Paragrafen und ausgedruckt mit Anlagen etwa 235 Seiten. Steuerrechtler Paul Kirchhof legte 2011 einen Gegenentwurf vor, der dieselbe Steuer in nur 31 Paragrafen auf rund sieben Druckseiten regeln sollte.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Tauberbischofsheim Außenstelle Bad Mergentheim

Adresse

Schloss 7
97980 Bad Mergentheim

Kontakt

Telefon 09341 804-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09341 804-133

Finanzamtsnummer

2852

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE TAUBERFRANKEN

IBAN: DE45673525650000025866

BIC: SOLADES1TBB

Zuständig für Postleitzahlen

97990, 97991, 97993

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Creglingen

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank