Finanzamt Cuxhaven

Die Stadt Cuxhaven im gleichnamigen Kreis Cuxhaven, Niedersachsen, wird vom Finanzamt Cuxhaven betreut. Für die Einwohner dieser Stadt ist das Finanzamt eine wichtige Anlaufstelle für die Einreichung der Einkommensteuererklärung sowie für Informationen über steuerliche Veranlagungen. Fragen zu Steuerbescheiden oder Belegen können hier ebenfalls geklärt werden. Es ist wichtig, sich über die geltenden Fristen zur Abgabe der Steuererklärung zu informieren. Sollten Sie planen, in eine andere Gemeinde umzuziehen, beachten Sie, dass möglicherweise ein anderes Finanzamt zuständig wird. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Cuxhaven im Überblick

Einwohner 49.697 23.990 männlich
25.707 weiblich
Fläche 161,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 29

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Cuxhaven

Adresse

Poststr. 81
27474 Cuxhaven

Postfach 280 , 27452 Cuxhaven

Kontakt

Telefon 04721 563-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2318

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. geschlossen
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

STADTSPARKASSE CUXHAVEN

Kontoinhaber: Finanzamt Cuxhaven

IBAN: DE19241500010000100503

BIC: BRLADE21CUX

Zuständig für Postleitzahlen

27451, 27452, 27453, 27454, 27455, 27456, 27457, 27458, 27459, 27464, 27466, 27470, 27472, 27474, 27476, 27478

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Cuxhaven

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Grundsteuer A 430%
Grundsteuer B 505%
Gewerbesteuer 435%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank