Finanzamt Daaden

In der Stadt Daaden, welche im Kreis Altenkirchen (Westerwald) von Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zuständig. Wenn Sie Fragen zur Einkommensteuererklärung haben oder Hilfe bei der Erstellung benötigen, sind die Fachleute des Finanzamts für Sie da. Zudem können Sie sich bezüglich der steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und erforderlicher Belege an Ihr Finanzamt wenden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über Fristen und Abgabefristen zu informieren, um Sorgen und Verzögerungen zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es sein, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Damit Sie die richtigen Informationen erhalten, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Daaden im Überblick

Einwohner 2.249 1.131 männlich
1.118 weiblich
Fläche 23,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 263

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57563, 57564, 57567

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Daaden

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank