Finanzamt Dabergotz

Die Gemeinde Dabergotz, die im Kreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg liegt, hat das Finanzamt Kyritz als zuständige Behörde. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Es ist wichtig, sich über Fristen und die notwendigen Belege zu informieren, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie verantwortlich wird. Sie können jedoch ganz einfach mit unserem Finanzamt-Finder das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt recherchieren. Das Finanzamt Kyritz steht Ihnen in Dabergotz jederzeit unterstützend zur Seite und kümmert sich um Ihre steuerlichen Belange.

Dabergotz im Überblick

Einwohner 670 340 männlich
330 weiblich
Fläche 12,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 56

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Kyritz

Adresse

Perleberger Straße 1
16866 Kyritz

Kontakt

Telefon 033971 65-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3052

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Kyritz

IBAN: DE07100000000016001507

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16818

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dabergotz

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Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank