Finanzamt Dachsberg (Südschwarzwald)

Die Gemeinde Dachsberg (Südschwarzwald) im Kreis Waldshut, Baden-Württemberg, wird von der Außenstelle Bad Säckingen des Finanzamts Waldshut-Tiengen betreut. Für die Einwohner Dachsbergs stellt dieses Finanzamt eine wichtige Anlaufstelle zur Einreichung der Einkommensteuererklärung dar. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten können Sie ebenfalls auf die Expertise des Finanzamts zurückgreifen. Achten Sie auf die geltenden Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung, damit Sie etwaige Nachteile vermeiden. Zudem informiert das Finanzamt über den Versand von Steuerbescheiden und die notwendigen Belege. Ein Umzug, bei dem Sie die Gemeindegrenzen überschreiten, kann eine Zuständigkeitsänderung nach sich ziehen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Dachsberg (Südschwarzwald) im Überblick

Einwohner 554 286 männlich
268 weiblich
Fläche 8,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen

Adresse

Werderstr. 5
79713 Bad Säckingen

Kontakt

Telefon 07761 566-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07761 566-126

Finanzamtsnummer

2816

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Hinweis

Nur Besucheradresse der Außenstelle! Postanschrift = Bahnhofstr. 11, 79761 Waldshut-Tiengen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79837, 79875

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dachsberg (Südschwarzwald)

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank