Finanzamt Dahlheim

Die Gemeinde Dahlheim im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Koblenz zugeordnet. Für die Einwohner von Dahlheim ist es wichtig, ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht bei diesem Finanzamt einzureichen. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Durch rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Belege können Sie allfällige Verzögerungen vermeiden. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, empfehlen wir Ihnen, unsere praktischen Finanzamt-Finder-Funktion zu nutzen. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen und stellen sicher, dass Sie alle notwendigen Fristen einhalten.

Dahlheim im Überblick

Einwohner 10.409 5.129 männlich
5.280 weiblich
Fläche 46,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56348

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dahlheim

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank