Finanzamt Dahme/Mark

Die Stadt Dahme/Mark im Kreis Teltow-Fläming, Brandenburg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Luckenwalde. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und haben die Möglichkeit, Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt beim zuständigen Finanzamt zu klären. Das Finanzamt Luckenwalde steht Ihnen auch bei Anliegen zur Lohnsteuer zur Seite und informiert über wichtige Fristen sowie Steuerbescheide. Belege können ebenfalls bequem im Finanzamt eingereicht werden, was die Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten erleichtert. Seien Sie sich bewusst, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden. Das Team des Finanzamts Luckenwalde ist für die Bürger von Dahme/Mark eine verlässliche Anlaufstelle für alle steuerlichen Fragen.

Dahme/Mark im Überblick

Einwohner 4.957 2.449 männlich
2.508 weiblich
Fläche 162,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Luckenwalde

Adresse

Erich-Mendelsohn-Straße 2
14943 Luckenwalde

Kontakt

Telefon 03371 606-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3050

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Luckenwalde

IBAN: DE88100000000016001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15934, 15936

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dahme/Mark

?
Grundsteuer A 295%
Grundsteuer B 395%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank