Finanzamt Dahnen

Dahnen ist eine malerische Gemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz, und deren steuerliche Angelegenheiten werden vom Finanzamt Bitburg-Prüm bearbeitet. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt ist auch der richtige Ansprechpartner für alle Fragen zur Lohnsteuer und zur allgemeinen steuerlichen Veranlagung. Sie sollten sich mit den Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen vertraut machen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Denken Sie daran, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde eventuell ein neues Finanzamt für Sie zuständig werden kann. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. So erhalten Sie die notwendigen Informationen, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten effektiv zu verwalten.

Dahnen im Überblick

Einwohner 1.561 768 männlich
793 weiblich
Fläche 12,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 200

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54689

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dahnen

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Grundsteuer A 530%
Grundsteuer B 530%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank