Finanzamt Dalberg

Dalberg ist eine kleine Gemeinde im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, und wird vom Finanzamt Bad Kreuznach betreut. Einwohner von Dalberg haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen oder sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an das Finanzamt zu wenden. Das Finanzamt Bad Kreuznach bietet umfassende Informationen zu Lohnsteuer, Fristen sowie zur Handhabung von Steuerbescheiden. Es ist ratsam, bei einem Umzug zu beachten, dass ein Wechsel der Gemeinde möglicherweise auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich zieht. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, sodass Sie stets bestens informiert sind.

Dalberg im Überblick

Einwohner 2.593 1.328 männlich
1.265 weiblich
Fläche 12,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 266

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55595

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dalberg

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank