Finanzamt Dalheim

Die Gemeinde Dalheim im Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden. Als Dalheimer Bürger können Sie Ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht einreichen und sich bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung an das Finanzamt wenden. Hier erhalten Sie Unterstützung bei Lohnsteuerangelegenheiten und Informationen zu den notwendigen Belegen, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus unter Umständen einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Um nicht in eine unangenehme Situation zu geraten, können Sie mit Hilfe unseres Finanzamt-Finders schnell und zuverlässig das zuständige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort ermitteln.

Dalheim im Überblick

Einwohner 430 203 männlich
227 weiblich
Fläche 3,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Ein hauptberuflicher Torwarttrainer durfte prüfen lassen, ob sein Sky-Bundesliga-Abo (46,90 €/Monat) als Werbungskosten absetzbar ist. Der Bundesfinanzhof entschied 2019: Bei tatsächlich beruflicher Nutzung ist das möglich – das Finanzgericht solle sogar Spieler und Trainerkollegen als Zeugen vernehmen.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 24/16

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55278

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dalheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank