Finanzamt Dallgow-Döberitz

In Dallgow-Döberitz, einer Gemeinde im Kreis Havelland in Brandenburg, ist das Finanzamt Nauen für steuerliche Belange zuständig. Wenn Sie in Dallgow-Döberitz wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Nauen einreichen. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamtes bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer zur Verfügung. Eine frühzeitige Information über Fristen für Steuerbescheide und die Einreichung von Belegen kann Ihnen helfen, steuerliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel Ihres zuständigen Finanzamts zur Folge hat, was Sie ebenfalls berücksichtigen sollten.

Dallgow-Döberitz im Überblick

Einwohner 10.882 5.284 männlich
5.598 weiblich
Fläche 66,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 58

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Eine Steuer auf rülpsende Kühe

Dänemark hat eine Abgabe auf Methan-Emissionen aus der Viehhaltung beschlossen (umgerechnet rund 100 Euro pro Kuh und Jahr) – eine „Kuhfurz-Steuer" gegen den Klimawandel. Neuseeland plante Ähnliches, kassierte das Vorhaben 2024 aber nach Bauernprotesten wieder ein.

Quelle: World Economic Forum – Cow burps and climate laws

Nauen

Adresse

Ketziner Straße 3
14641 Nauen

Kontakt

Telefon 03321 412-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3051

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Nauen

IBAN: DE50100000000016001509

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14624

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dallgow-Döberitz

?
Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank