Finanzamt Damscheid

Die Gemeinde Damscheid im Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz, hat das Finanzamt Koblenz als zuständige Behörde. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich über verschiedene steuerliche Veranlagungen informieren. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder zu Abgabeterminen sind die Mitarbeiter des Finanzamts Koblenz Ihnen gerne behilflich. Achten Sie darauf, die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärung einzuhalten, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Ein Umzug an einen anderen Wohnort kann dazu führen, dass Sie von einem anderen Finanzamt betreut werden. Unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen dabei, das zuständige Finanzamt für Ihren aktuellen Wohnort zu finden. Das Finanzamt Koblenz freut sich, Ihnen bei all Ihren steuerlichen Anliegen zur Seite zu stehen.

Damscheid im Überblick

Einwohner 4.865 2.423 männlich
2.442 weiblich
Fläche 13,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 283

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55432

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Damscheid

?
Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank