Finanzamt Dattenberg

Die Gemeinde Dattenberg, im Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz gelegen, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Neuwied. Egal, ob Sie Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung benötigen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben – das Finanzamt Neuwied steht Ihnen gern zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und Belegen zu beachten, um sicherzustellen, dass Sie keine Nachteile erfahren. Bei Fragen zu Steuerbescheiden oder zur Lohnsteuer sind die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen behilflich. Wenn Sie planen, über die Gemeindegrenzen hinaus umzuziehen, ist es möglich, dass ein anderer Finanzamt-bezirk für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Dattenberg im Überblick

Einwohner 2.727 1.340 männlich
1.387 weiblich
Fläche 35,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 288

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53547

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dattenberg

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank