Finanzamt Daubach

Daubach im Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Montabaur-Diez zugeordnet. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung bequem einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung hilft das Finanzamt Montabaur-Diez gerne weiter und bietet Unterstützung in allen Angelegenheiten zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuerunterlagen im Blick zu haben, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Steuerangelegenheiten sicherzustellen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es vorkommen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um die für Ihren Wohnort zuständige Behörde schnell zu identifizieren. Achten Sie darauf, alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu gewährleisten.

Daubach im Überblick

Einwohner 2.318 1.177 männlich
1.141 weiblich
Fläche 13,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 291

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56412

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Daubach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank