Finanzamt Daubach

Daubach, im Kreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz gelegen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bad Kreuznach. Die Einwohner von Daubach können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung. Fragen zu Lohnsteuer, Fristen und den dazugehörigen Steuerbescheiden werden ebenfalls kompetent beantwortet. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. So haben Sie immer Zugriff auf die richtigen Informationen und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient regeln.

Daubach im Überblick

Einwohner 1.497 780 männlich
717 weiblich
Fläche 14,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55566

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Daubach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank