Finanzamt Dauchingen

Die Gemeinde Dauchingen im Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Villingen-Schwenningen betreut. Wenn Sie in Dauchingen leben und Fragen zur Einkommensteuererklärung haben oder diese einreichen möchten, können Sie sich direkt an das Finanzamt wenden. Hier erhalten Sie auch wichtige Informationen zu Fristen, die bei der Abgabe von Steuererklärungen zu beachten sind. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen zudem bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer unterstützend zur Seite. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um das für Sie zuständige Finanzamt zu ermitteln, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder.

Dauchingen im Überblick

Einwohner 1.058 539 männlich
519 weiblich
Fläche 3,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Villingen-Schwenningen

Adresse

Weiherstr. 7
78050 Villingen-Schwenningen

Kontakt

Telefon 07721 923-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07721 923-100

Finanzamtsnummer

2822

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Besuche über Homepage buchbar:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE94600501017481500500

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

78083

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dauchingen

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank