Finanzamt Dedelstorf

In Dedelstorf, einer Gemeinde im Kreis Gifhorn in Niedersachsen, ist das Finanzamt Gifhorn der zentrale Ansprechpartner für steuerliche Belange. Die Bürger von Dedelstorf können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen, Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären und sich über Fristen, Steuerbescheide sowie die erforderlichen Belege informieren. Die Experten des Finanzamts stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen rund um Ihr Steuerrecht zu beantworten. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie zur Klärung der Zuständigkeiten unseren Finanzamt-Finder, um schnell zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Dedelstorf im Überblick

Einwohner 1.216 603 männlich
613 weiblich
Fläche 76,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 45

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Gifhorn

Adresse

Braunschw. Str. 6
38518 Gifhorn

Postfach 1249 , 38502 Gifhorn

Kontakt

Telefon 05371 800-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2319

Öffnungszeiten

Servicestelle Gifhorn:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE CELLE-GIFHORN-WOLFSBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Gifhorn

IBAN: DE71269513110011009958

BIC: NOLADE21GFW

Zuständig für Postleitzahlen

29386

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dedelstorf

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank