Finanzamt Deesen

Die Gemeinde Deesen im Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Montabaur-Diez. Wenn Sie in Deesen wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Mitarbeiter des Finanzamts sind darauf spezialisiert, Ihnen zu helfen, wenn es um Themen wie Lohnsteuer und Steuerbescheide geht. Achten Sie darauf, die relevanten Fristen für Ihre Steuerunterlagen zu beachten, um Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten zuständig wird. Nutzen Sie die Finanzamt-Suchfunktion, um das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Belege rechtzeitig einreichen, um Ihre Steuererklärung zügig bearbeiten zu lassen.

Deesen im Überblick

Einwohner 12.719 6.462 männlich
6.257 weiblich
Fläche 79,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 291

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56237

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Deesen

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank