Finanzamt Deimberg

Die Gemeinde Deimberg im Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Kusel-Landstuhl. In Deimberg haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu relevanten Steuerbescheiden stehen die Mitarbeitenden des Finanzamts mit Rat und Tat zur Seite. Es ist empfehlenswert, sich über die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern, was zu beachten ist. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Das Finanzamt Kusel-Landstuhl ist Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Anliegen und bietet umfassende Unterstützung.

Deimberg im Überblick

Einwohner 85 32 männlich
53 weiblich
Fläche 0,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Eine Steuer auf rülpsende Kühe

Dänemark hat eine Abgabe auf Methan-Emissionen aus der Viehhaltung beschlossen (umgerechnet rund 100 Euro pro Kuh und Jahr) – eine „Kuhfurz-Steuer" gegen den Klimawandel. Neuseeland plante Ähnliches, kassierte das Vorhaben 2024 aber nach Bauernprotesten wieder ein.

Quelle: World Economic Forum – Cow burps and climate laws

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67742

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Deimberg

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 510%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank