Finanzamt Deisenhausen

In Deisenhausen, einer Gemeinde im Kreis Günzburg im Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Günzburg für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Falls Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich gerne an das Finanzamt wenden. Es bietet Ihnen auch Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer und informiert Sie über wichtige Fristen. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. In Deisenhausen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts Günzburg bei allen Anliegen, wie etwa Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen, zur Verfügung.

Deisenhausen im Überblick

Einwohner 1.418 708 männlich
710 weiblich
Fläche 11,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 254

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Günzburg

Adresse

Schloßpl. 3
89312 Günzburg

Kontakt

Telefon 08221 902-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08221 902-209

Finanzamtsnummer

9121

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

November bis Juni: zusätzlich Donnerstag von13:30 Uhr - 17:00 Uhr

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86489

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Deisenhausen

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank