Finanzamt Denkendorf

Denkendorf im Kreis Eichstätt, Freistaat Bayern, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Eichstätt. Wenn Sie dort wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich mit Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an die zuständige Behörde zu wenden. Auch bei Themen rund um die Lohnsteuer sind die Mitarbeiter des Finanzamts für Sie da und unterstützen Sie bei der Einhaltung von Fristen und der Präsentation Ihrer Belege. Bedenken Sie bitte, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um zu klären, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, die Ihnen schnell die richtigen Informationen liefert.

Denkendorf im Überblick

Einwohner 5.036 2.584 männlich
2.452 weiblich
Fläche 47,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 215

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Eichstätt

Adresse

Residenzplatz 8
85072 Eichstätt

Postfach 1163 , 85065 Eichstätt

Kontakt

Telefon 08421 6007-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08421 6007-400

Finanzamtsnummer

9171

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 11.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

85095

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Denkendorf

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank