Finanzamt Derental

In Derental, einer Gemeinde im Kreis Holzminden in Niedersachsen, ist das Finanzamt Hameln-Holzminden zuständig. Bewohner von Derental haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung zeitnah einzureichen und erhalten hierbei Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet zudem Auskünfte zu Lohnsteuer und hilft Ihnen, Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärung einzuhalten. Denken Sie daran, dass alle relevanten Belege vor der Frist eingereicht werden sollten, um einen fehlerfreien Steuerbescheid zu erhalten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt ändert. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion nutzen.

Derental im Überblick

Einwohner 578 275 männlich
303 weiblich
Fläche 9,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 46

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Hameln-Holzminden

Adresse

Süntelstraße 2
31785 Hameln

Postfach 101325 , 31763 Hameln

Kontakt

Telefon 05151 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2322

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HAMELN-WESERBERGLAND

Kontoinhaber: Finanzamt Hameln-Holzminden

IBAN: DE06254501100000000430

BIC: NOLADE21SWB

Zuständig für Postleitzahlen

37691

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Derental

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Grundsteuer A 460%
Grundsteuer B 460%
Gewerbesteuer 460%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank