Finanzamt Dernbach (Westerwald)

In Dernbach (Westerwald), einer Gemeinde im Westerwaldkreis von Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Montabaur-Diez zuständig. Einwohner von Dernbach haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Ob Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder die Klärung von Steuerbescheiden – das Fachpersonal steht Ihnen stets zur Verfügung. Es ist von größter Bedeutung, die Abgabefristen für Ihre Steuerunterlagen im Auge zu behalten. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde könnte sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Die Nutzung unseres Finanzamt-Finders hilft Ihnen dabei, das korrekte Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln. Denken Sie daran, alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, um Komplikationen bei Ihrer Steuererklärung zu vermeiden.

Dernbach (Westerwald) im Überblick

Einwohner 168 85 männlich
83 weiblich
Fläche 6,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 291

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56428

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dernbach (Westerwald)

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank