Finanzamt Dernbach

Die Gemeinde Dernbach im Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz, gehört ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Neuwied. Wenn Sie in Dernbach leben, ist das Finanzamt Ihr Ansprechpartner für die Einreichung von Einkommensteuererklärungen sowie für alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Klärung von Lohnsteuerfragen und können sich über anstehende Fristen informieren, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln. Darüber hinaus hilft das Finanzamt Neuwied bei der Prüfung von Steuerbescheiden und der Archivierung von Belegen. Ein Umzug über die Grenzen der Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln.

Dernbach im Überblick

Einwohner 2.577 1.289 männlich
1.288 weiblich
Fläche 69,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 288

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56307

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dernbach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank