Finanzamt Dessighofen

Dessighofen ist eine kleine Gemeinde im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz, die dem Finanzamt Montabaur-Diez zugeordnet ist. Für die Einwohner von Dessighofen ist es hilfreich zu wissen, dass sie ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen können. Das Finanzamt bietet ebenfalls Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer an. Es ist wichtig, sich frühzeitig über Fristen und benötigte Belege zu informieren, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Denken Sie daran, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein neues Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Finder-Funktion, um schnell zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. So behalten Sie stets den Überblick über Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

Dessighofen im Überblick

Einwohner 184 94 männlich
90 weiblich
Fläche 4,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56357

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dessighofen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank