Finanzamt Detern

Im Flecken Detern, der im Kreis Leer in Niedersachsen liegt, ist das Finanzamt Leer (Ostfriesland) zuständig. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich mit sämtlichen Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Fachkräfte des Finanzamts wenden. Besonders wichtig sind die Fristen, die für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen gelten, um den timeliness Anforderungen gerecht zu werden und Verzögerungen beim Steuerbescheid zu vermeiden. Bei Fragen zur Lohnsteuer erhalten Sie ebenfalls Unterstützung. Um zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben könnte.

Detern im Überblick

Einwohner 2.789 1.395 männlich
1.394 weiblich
Fläche 43,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 25

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Leer (Ostfriesland)

Adresse

Edzardstr. 12
26789 Leer

Postfach 1440 , 26764 Leer

Kontakt

Telefon 0491 9870-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2360

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. geschlossen
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE LEERWITTMUND

Kontoinhaber: Finanzamt Leer / Ostfriesland

IBAN: DE17285500000000849000

BIC: BRLADE21LER

Zuständig für Postleitzahlen

26847

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Detern

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank