Finanzamt Dettelbach

Dettelbach ist eine schöne Gemeinde im Kreis Kitzingen im Freistaat Bayern und wird vom Finanzamt Kitzingen betreut. Wer in Dettelbach lebt, hat die Möglichkeit, sich bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt zu wenden. Das Team dort beantwortet auch gerne Fragen zur steuerlichen Veranlagung und unterstützt bei Lohnsteuerfragen sowie der Prüfung von Steuerbescheiden und Belegen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle finden, sollten Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. In Dettelbach haben Sie Zugang zu den Informationen und der Unterstützung, die Sie für Ihre steuerlichen Angelegenheiten benötigen.

Dettelbach im Überblick

Einwohner 6.866 3.442 männlich
3.424 weiblich
Fläche 61,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 249

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Kitzingen

Adresse

Moltkestr. 24
97318 Kitzingen

Postfach 660 , 97308 Kitzingen

Kontakt

Telefon 09321 703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09321 703-444

Finanzamtsnummer

9227

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97337

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dettelbach

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank