Finanzamt Dettighofen

Dettighofen im Kreis Waldshut, Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Waldshut-Tiengen. Bewohner von Dettighofen können ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten dort auch Antwort auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die Klärung von Lohnsteuerfragen erfolgt ebenfalls über diese Behörde. Informieren Sie sich über die relevanten Fristen für die Steuererklärung, um mögliche Verspätungen und deren Konsequenzen zu vermeiden. Das Finanzamt erstellt Steuerbescheide und behandelt die eingereichten Belege, die für Ihre steuerlichen Angelegenheiten relevant sind. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg die Zuständigkeit Ihres Finanzamts beeinflussen kann. Über unseren Finanzamt-Finder finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Dettighofen im Überblick

Einwohner 209 97 männlich
112 weiblich
Fläche 5,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Waldshut-Tiengen

Adresse

Bahnhofstr. 11
79761 Waldshut-Tiengen

Kontakt

Telefon 07741 603-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07741 603-213

Finanzamtsnummer

2820

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79802

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dettighofen

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank