Finanzamt Dettingen an der Iller

Wenn Sie in Dettingen an der Iller im Kreis Biberach, Baden-Württemberg wohnen, ist das Finanzamt Biberach Ihre Anlaufstelle für steuerliche Angelegenheiten. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist essentiell, die Einreichungsfristen für die Steuererklärung im Blick zu behalten, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde, welcher die Zuständigkeit Ihres Finanzamts beeinflussen könnte, sollten Sie sich vorab informieren. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Biberach hilft Ihnen auch bei Fragen bezüglich Lohnsteuer und den damit verbundenen Steuerbescheiden, sodass Sie stets gut informiert sind.

Dettingen an der Iller im Überblick

Einwohner 1.654 808 männlich
846 weiblich
Fläche 6,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 204

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Biberach

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351/590
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351/591119

Finanzamtsnummer

2854

Öffnungszeiten

Kundenzentrum, Bahnhofstr. 13:

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88451

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dettingen an der Iller

?
Grundsteuer A 335%
Grundsteuer B 305%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank