Finanzamt Dickenschied

Die Gemeinde Dickenschied im Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Simmern-Zell betreut. Wenn Sie hier wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Die rechtzeitige Einreichung aller notwendigen Belege ist dabei von großer Bedeutung, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei Lohnsteuerfragen können Sie ebenfalls auf die fachkundige Hilfe des Finanzamts zurückgreifen. Denken Sie daran, dass ein Umzug bei Änderung der Gemeinde auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Nutzen Sie daher unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das passende Finanzamt für Ihren neuen Wohnort schnell zu identifizieren. Das Finanzamt Simmern-Zell steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Dickenschied im Überblick

Einwohner 2.538 1.292 männlich
1.246 weiblich
Fläche 18,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 284

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55483

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dickenschied

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank