Finanzamt Diedorf

In Diedorf, einer Gemeinde im Kreis Augsburg des Freistaats Bayern, ist das Finanzamt Augsburg-Land für die steuerlichen Anliegen der Bürger zuständig. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und haben die Möglichkeit, bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer Unterstützung zu erhalten. Das Finanzamt Augsburg-Land informiert zudem über wichtige Fristen, die bei der Abgabe von Steuererklärungen zu beachten sind, und gibt Auskunft über Steuerbescheide und die damit verbundenen Belege. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde oft dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, verwenden Sie unseren Finanzamt-Finder, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln.

Diedorf im Überblick

Einwohner 10.699 5.217 männlich
5.482 weiblich
Fläche 33,3 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 252

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Augsburg-Land

Adresse

Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg

Kontakt

Telefon 0821 506-02
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0821 506-3270

Finanzamtsnummer

9102

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 13.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0821/506-4410

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE76720000000072001505

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

86416, 86420

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Diedorf

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank