Finanzamt Dienheim

Dienheim, eine Gemeinde im Kreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zugeordnet. Als Einwohner von Dienheim haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt online einzureichen oder sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung an das Finanzamt zu wenden. Das Finanzamt unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Lohnsteuer und informiert Sie über wichtige Fristen für die Einreichung Ihrer Unterlagen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde erreichen, können Sie unseren Finanzamt-Finder benutzen, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden und die notwendigen Informationen über Steuerbescheide und Belege zu erhalten.

Dienheim im Überblick

Einwohner 781 391 männlich
390 weiblich
Fläche 9,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55276

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dienheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank