Finanzamt Diensdorf-Radlow

Diensdorf-Radlow, eine Gemeinde im Kreis Oder-Spree, Bundesland Brandenburg, fällt unter den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Frankfurt (Oder). Bewohner von Diensdorf-Radlow können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt klären. Zudem stehen die Mitarbeiter des Finanzamtes bei Themen rund um die Lohnsteuer zur Verfügung. Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen im Auge zu behalten, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Auch die Überprüfung von Steuerbescheiden und das Einreichen notwendiger Belege sind Dienstleistungen, die Ihnen geboten werden. Wenn Sie planen, umzuziehen, beachten Sie bitte, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann, wenn Sie die Gemeindegrenzen überschreiten. Unsere Finanzamt-Suchfunktion hilft Ihnen, das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden.

Diensdorf-Radlow im Überblick

Einwohner 636 318 männlich
318 weiblich
Fläche 9,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 63

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Frankfurt (Oder)

Adresse

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon 0335 60676-1399
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3061

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92100000000017001502

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15864

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Diensdorf-Radlow

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Grundsteuer A 355%
Grundsteuer B 445%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank