Finanzamt Dienstweiler

In der Gemeinde Dienstweiler, gelegen im Kreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz, sind die Einwohner dem Finanzamt Idar-Oberstein zugeordnet. Dies bedeutet, dass Sie hier alle Dienstleistungen rund um Ihre Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen können. Egal, ob Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer haben, das Finanzamt steht Ihnen zur Verfügung. Auch Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung, Anfragen zu Steuerbescheiden oder das Einreichen von Belegen sind Themen, bei denen Ihnen das Finanzamt Idar-Oberstein hilft. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus bedeuten kann, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie bitte unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen schnell weiterhilft.

Dienstweiler im Überblick

Einwohner 2.245 1.118 männlich
1.127 weiblich
Fläche 11,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 269

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55765

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dienstweiler

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank