Finanzamt Diepholz

Die Stadt Diepholz im gleichnamigen Kreis in Niedersachsen hat das Finanzamt Sulingen als zuständige Behörde für steuerliche Belange. Bürger, die hier wohnen, können ihre Einkommensteuererklärung nicht nur direkt, sondern auch über Steuerberater einreichen. Das Finanzamt steht Ihnen für alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu den damit verbundenen Fristen zur Verfügung. Eine korrekte und fristgerechte Einreichung der notwendigen Belege ist essentiell, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Um zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, besuchen Sie unseren Finanzamt-Finder. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Ihnen ein anderes Finanzamt zugewiesen wird.

Diepholz im Überblick

Einwohner 17.648 8.690 männlich
8.958 weiblich
Fläche 104,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 33

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Sulingen

Adresse

Hindenburgstr. 16
27232 Sulingen

Postfach 1520 , 27226 Sulingen

Kontakt

Telefon 04271 87-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2345

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE DIEPHOLZ

Kontoinhaber: Finanzamt Sulingen

IBAN: DE44291517000030101430

BIC: BRLADE21SYK

Zuständig für Postleitzahlen

49341, 49342, 49343, 49344, 49345, 49346, 49347, 49356, 49357, 49358

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Diepholz

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Grundsteuer A 410%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank