Finanzamt Dierdorf

In Dierdorf, Stadt im Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz, sind die Einwohner dem Finanzamt Neuwied zugeordnet. Wenn Sie Fragen zur Einkommensteuererklärung oder zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich jederzeit an Ihr Finanzamt wenden. Die Abgabe von Belegen und Steuererklärungen sollte fristgerecht erfolgen, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden. Zudem bietet das Finanzamt Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer und hilft beim Verständnis von Steuerbescheiden. Im Falle eines Umzugs über die Gemeindegrenzen hinweg könnte es nötig sein, ein anderes Finanzamt in Anspruch zu nehmen. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie am besten unseren benutzerfreundlichen Finanzamt-Finder.

Dierdorf im Überblick

Einwohner 1.271 604 männlich
667 weiblich
Fläche 3,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 281

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56263, 56264, 56265, 56269, 56271

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dierdorf

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank