Finanzamt Diethardt

Diethardt, im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Koblenz. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bequem bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer steht Ihnen das Finanzamt Koblenz zur Seite. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärungen einzuhalten, um Verzögerungen zu vermeiden. Achten Sie auch darauf, alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen, denn diese sind für die Bearbeitung Ihrer Anträge unerlässlich. Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Um dies zu überprüfen, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen schnell die notwendigen Informationen zu Ihrem neuen Finanzamt liefert.

Diethardt im Überblick

Einwohner 582 290 männlich
292 weiblich
Fläche 7,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 291

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56355

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Diethardt

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank