Finanzamt Diez

Die Stadt Diez im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Montabaur-Diez zugeordnet. Für die Einwohner der Stadt Diez ist es wichtig, ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht einzureichen. Das Finanzamt bietet Ihnen Unterstützung und beantwortet Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Ebenso sollten Sie sich über Fristen und erforderliche Belege informieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde könnte sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern, was Sie bei Ihren Planungen berücksichtigen sollten. Nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Finder-Funktion, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist. So behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen und stellen sicher, dass alles korrekt erledigt wird.

Diez im Überblick

Einwohner 32.236 15.783 männlich
16.453 weiblich
Fläche 19,5 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

65570, 65571, 65572, 65573, 65574, 65580, 65582

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Diez

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank