Finanzamt Dillendorf

In der Gemeinde Dillendorf, die zum Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Simmern-Zell zuständig. Wenn Sie in Dillendorf wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Dabei stehen Ihnen die Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite, insbesondere wenn es um Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten geht. Es ist wichtig, alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen, um Fristen nicht zu versäumen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie am besten unsere Finanzamt-Suchfunktion. So sind Sie immer gut informiert und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten problemlos regeln.

Dillendorf im Überblick

Einwohner 7.320 3.692 männlich
3.628 weiblich
Fläche 21,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 284

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55481

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dillendorf

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank