Finanzamt Dimbach

Die Gemeinde Dimbach liegt im Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz, und ist dem Finanzamt Pirmasens zugeordnet. Für die Bürger von Dimbach ist es wichtig, sich bei der Einkommensteuererklärung und den damit verbundenen Lohnsteuerfragen an das zuständige Finanzamt zu wenden. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Klärung von Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Beachten Sie die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärungen, um Probleme bei der Bearbeitung der Steuerbescheide zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen kann sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Das Finanzamt Pirmasens bietet den Dimbachern umfassende Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Dimbach im Überblick

Einwohner 6.727 3.251 männlich
3.476 weiblich
Fläche 23,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Pirmasens

Adresse

Kaiserstr. 2
66955 Pirmasens

Kontakt

Telefon 06331/7110
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06331/71130950

Finanzamtsnummer

2735

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

76848

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dimbach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank