Finanzamt Dingdorf

Dingdorf ist eine kleine, aber feine Gemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz, und für die steuerlichen Angelegenheiten der Bewohner ist das Finanzamt Bitburg-Prüm zuständig. Egal, ob es um die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung, Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder um Lohnsteuerfragen geht, das Finanzamt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner. Achten Sie darauf, die Einreichungsfristen einzuhalten, um mögliche Probleme zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird, was Sie ebenfalls berücksichtigen sollten. Um das für Sie zuständige Finanzamt zu finden, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen, um Ihre Steuerangelegenheiten effizient zu klären.

Dingdorf im Überblick

Einwohner 580 300 männlich
280 weiblich
Fläche 5,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 200

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54614

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dingdorf

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank