Finanzamt Dingolfing

In der Gemeinde Dingolfing, St im Kreis Dingolfing-Landau, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Dingolfing zuständig. Wenn Sie in Dingolfing wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, wenden Sie sich direkt an Ihr Finanzamt. Das Team dort bietet Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung und beantwortet Ihre Fragen zur Lohnsteuer. Achten Sie auf die Fristen, die für die Abgabe der Steuererklärung gelten, um mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Die Mitarbeitenden des Finanzamts Dingolfing stehen bereit, um Ihnen bei allen steuerlichen Anliegen zur Seite zu stehen und sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Belege fristgerecht einreichen.

Dingolfing im Überblick

Einwohner 20.749 10.878 männlich
9.871 weiblich
Fläche 44,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 229

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Dingolfing

Adresse

Obere Stadt 44
84130 Dingolfing

Kontakt

Telefon 08731 504-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08731 504-190

Finanzamtsnummer

9110

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE64750000000074301502

BIC: MARKDEF1750

Zuständig für Postleitzahlen

84122, 84123, 84124, 84125, 84126, 84130

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dingolfing

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Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 250%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank