Finanzamt Dingolshausen

Für die Einwohner von Dingolshausen im Kreis Schweinfurt, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Schweinfurt der zentrale Ansprechpartner für alle steuerlichen Angelegenheiten. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich zu Themen wie der steuerlichen Veranlagung sowie der Lohnsteuer beraten lassen. Bei Fragen zu Fristen und Steuerbescheiden stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen gerne zur Verfügung. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. So haben Sie die Sicherheit, alle notwendigen Belege und Fristen im Blick zu behalten.

Dingolshausen im Überblick

Einwohner 1.326 679 männlich
647 weiblich
Fläche 10,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 249

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Schweinfurt

Adresse

Schrammstr. 3
97421 Schweinfurt

Kontakt

Telefon 09721 2911-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09721 2911-5070

Finanzamtsnummer

9249

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 09721/2911-5566

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97497

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dingolshausen

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank