Finanzamt Dintesheim

Dintesheim gehört ebenfalls zum Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz und ist dem Finanzamt Bingen-Alzey zugeordnet. Als Bewohner von Dintesheim haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter des Finanzamts Bingen-Alzey wenden. Es ist ratsam, die relevanten Fristen für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen im Auge zu behalten, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Bedenken Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen kann. Mit unserer Finanzamt-Suchfunktion finden Sie schnell und unkompliziert heraus, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Bingen-Alzey bietet den Bürgern von Dintesheim umfassende Unterstützung in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Dintesheim im Überblick

Einwohner 7.807 3.880 männlich
3.927 weiblich
Fläche 38,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55234

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dintesheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank