Finanzamt Dirmstein

In Dirmstein, einer Gemeinde im Kreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Ludwigshafen für die steuerlichen Angelegenheiten zuständig. Wenn Sie Fragen zur Lohnsteuer oder zur Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts Ludwigshafen kompetent zur Seite. Achten Sie darauf, alle Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen einzuhalten und Ihre Belege rechtzeitig abzugeben, um Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert, was Sie bei Umzügen bedenken sollten. Mit unserer Finanzamt-Suchfunktion finden Sie unkompliziert das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre steuerlichen Fragen in Dirmstein effizient zu klären.

Dirmstein im Überblick

Einwohner 122 68 männlich
54 weiblich
Fläche 4,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Ludwigshafen

Adresse

Bayernstr. 39
67061 Ludwigshafen

Postfach 217233 , 67072 Ludwigshafen

Kontakt

Telefon 0621/56140
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0621/561423067

Finanzamtsnummer

2727

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. 08.00 – 16.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67246

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Dirmstein

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 665%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank